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Verlassen der Station

Wenn Ihnen der behandelnde Krankenhausarzt einen Spazier­gang durch das Haus und durch unsere parkähnlichen Außen­anlagen genehmigt hat, melden Sie sich bitte auf Ihrer Station ab.

Das Verlassen des Krankenhausgeländes ist aus versicherungs­rechtlichen Gründen nicht gestattet.