> Für Patienten und Angehörige > Informationen von A - Z > Gesetzliche Zuzahlungen Gesetzliche ZuzahlungenDie Kosten für Ihren medizinisch notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus werden in der Regel von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Vor der stationären Aufnahme – Notfälle ausgenommen - sollten Sie einen Ausdruck der "Bestätigung der Kostenübernahme" bei Ihrer Krankenkasse einholen. Als gesetzlich Versicherter sind Sie bei einem stationären Aufenthalt zur Zuzahlung verpflichtet - derzeit maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Zuzahlung ist am Entlassungstag in bar oder durch Überweisung zu leisten. Diese Beträge führt das Krankenhaus an Ihre Krankenversicherung ab. |